Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für MMR-Impfung
(djd/pt). Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Aktualisierung der Schutzimpfungsrichtlinie ist offiziell und folgt damit jetzt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom August 2010: Impflücken gegen Masern zu schließen, bevorzugt unter Einsatz eines Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln. Bis dato wurden nur die Kosten für die Masern-Mumps-Röteln-Impfung bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Mit diesem Beschluss können jetzt auch alle nach 1970 geborenen Erwachsenen diese Kassenleistung in Anspruch nehmen, wenn der Impfstatus unklar ist, oder sie bisher keine Impfung erhalten hatten beziehungsweise nur einmal in der Kindheit geimpft wurden.